AufgabeImport eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land

Sie haben ein gebrauchtes Fahrzeug aus einem Land außerhalb der EU gekauft und möchten dieses in unserem Landkreis zulassen.

Ansprechpersonen:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Zulassungsstelle Miltenberg
Infotelefon
09371 501-154 bis -15809371 501-79153E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Zulassungsstelle Obernburg
Infotelefon
09371 501-602 bis -60609371 501-79602E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Notwendige Unterlagen:

  • einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Bei Zulassung auf ein Personengewerbe ist zusätzlich die Gewerbeanmeldung vorzulegen.
  • Bei der Zulassung auf eine Firma, einen gültigen Handelsregisterauszug und die Vollmacht einer unterschriftsberechtigten Person der Firma.
  • Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten und deren Ausweise. [Formular - Siehe unten]
  • Bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen.
  • Bei Vereinigungen (GbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. [Formular - Siehe unten]
  • Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Unterschriften und Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen.
  • eVB-Nummer von Ihrer Versicherung (früher: Doppelkarte)
  • Eigentumsnachweis (Original-Kaufvertrag bzw. Original-Rechnung)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes bei Fahrzeugen aus nicht EU-Mitgliedsstaaten
  • Original Fahrzeugpapiere aus dem Ausland
  • Nachweis über den Tag der ersten Zulassung
  • Original EG-Typgenehmigung (falls vorhanden)
  • Können die Daten nicht aus der EG-Typgenehmigung übernommen werden, technisches Datenblatt vom TÜV
  • Kann keine EG-Typgenehmigung vorgelegt werden, technisches Gutachten nach § 21 StVZO vom TÜV
  • ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)
  • Bei privatem Import, Vorführung des Fahrzeugs nach der Kennzeichenzuteilung und vor Ausgabe der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Kfz-Zulassungsbehörde. Ansonsten Händlerbestätigung
  • Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung
  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer [Formular - Siehe unten]
  • ggf. Vollmacht für eine/n Beauftragten [Formular - Siehe unten].

Formulare:

  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Für die Kfz-Zulassungsstelle kann die Terminvereinbarung online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch.
    Eine Vorsprache auch ohne Termin ist zu folgenden Zeiten möglich:
    Mo, Di, Do: 8 - 12 Uhr
    Mi, Fr: 8 - 10 Uhr

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 09371 501 300
    Fax: 09371 501 79 624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 79 532  

    » Anfahrt / Parken

  • Kontonummer
    Konto der Kreiskasse:
    Sparkasse
    Aschaffenburg Miltenberg
    IBAN: DE52795500000620001834
    BIC: BYLADEM1ASA
  • Formulare, Merkblätter
  • Informationssicherheit

    LSI-Siegel 2022

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